Luftgewehr - Gamo - Zombie - Federdruck - Kal. 4,5 mm Diabolo
Beschreibung
Luftgewehr - Gamo - Zombie - Federdruck Kal. 4,5 mm Diabolo
Das Zombie Luftgewehr verspricht, das es sehr schnell laufende Zombies stoppen kann. Gemeint sind aber natürlich die Zombiezielscheiben, die es auch im Programm von Gamo gibt. Das Luftgewehr ist mit einem gefluteten Lauf ausgestattet. Auf dem schwarzen hochwertig ergonomischen Kunststoffschaft ist beidseitig das auffällige grünfarbige Zombie Logo zu sehen. Die Waffe ist für Links- und Rechtsschützen geeignet. Weiterhin ist im Lieferumfang ein 4x32WR Zielfernrohr enthalten. Das Gewehr überzeugt durch das gute Preis/Leistungsverhältnis.
Weitere wichtige Faktoren zum Gewehr:
SWA (Shock Wave Absorber)
Die neuartige Schaftkappe an der Schulterstütze wurde intensiv in verschiedenen Laboratorien getestet. Der Rückstoß wird durch den Dämper mit Gel-Kissen um bis zu 74 Prozent verringert. Die Gel-Kissen in der Schulterplatte können einzeln ausgetauscht und individuell auf jeden Schützen angepasst werden.
Weitere Details:
SWA (Shock Wave Absorber)
Die neuartige Schaftkappe an der Schulterstütze wurde intensiv in verschiedenen Laboratorien getestet. Der Rückstoß wird durch den Dämper mit Gel-Kissen um bis zu 74 Prozent verringert. Die Gel-Kissen in der Schulterplatte können einzeln ausgetauscht und individuell auf jeden Schützen angepasst werden.
Weitere Details:
- Kaliber: 4,5 mm
- Munition: Diabolos
- System: Knicklauf / Federdruck
- Magazinkapazität: 1 Schuss
- 11 mm-Prismenschiene
- Gesamtlänge: ca. 109 cm
- Gewicht: ca. 2,5 kg
- Energie: max. 7,5 Joule
Details zu Gamo Zielfernrohr 4x32:
- Farbe: schwarz
- Vergrößerung: 4-fach
- Objektiv: 32 mm
- Breites Sichtfeld
- Einstellräder mit Klickverstellung
- Rohrdurchmesser: 1 Zoll (2,54 cm)
- Gewicht ca. 335 g
- Gesamtlänge ca. 27,5 cm
Luftdruckwaffen mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetzt und müssen eine `F`-Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen ohne Waffenschein erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).
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