Phantom Airsoft ist einer der "Neulinge" auf dem Softair Markt. Die in Italien ansässige Firma ist auf den AEG Markt spezialisiert und produziert ihre Serien eigentlich im "ab18" Sektor. Als einer der wenigen Hersteller traut sich die Firma an das selten gesehene M4 S-System heran und liefert hier eine kostengünstige, top-verarbeitete AEG für die Softair-Gemeinde. Basierend auf der M4 mit über 0,5 Joule, wurde diese Version mit einem "Downgrade" auf unter 0,5 Joule gedrosselt. Klare Vorteile sind hier die verwendeteten Materialien, welche auf die "ab 18-Version ausgelegt sind" und der somit legale Fullauto Modus der einen enormen Fun-Faktor bietet.
Der Body der Waffe ist aus hochwertigem, faserverstärtktem Kunststoff gefertigt und kann in Sachen Haltbarkeit locker mit den Zinkdruckgussmodellen mithalten. Die Besonderheit am "S-System" Rail-System ist die Verbindung zum Hauptgehäuse. Durch die direkte Befestigung ist das System besonders robust und hat kein Spiel.
Die obenliegende 21mm Montageschiene ist über 30cm lang wodurch auch Red-Dots oder Magnifier problemlos montiert werden können. Der Stock kann in 6 Positionen arretiert werden und somit individuell an den Schützen angepasst werden. Auch im Inneren der Gearbox wurde auf die Materialwahl geachtet. Die Verwendung von 8mm Kugellager, Stahlzahnrädern, der Nylonfieber-Piston und die Polycarbonat Tappet-Plate sind dank des Downgrades eine hohe Messlatte bei den "ab 14 " Softairwaffen.
Durch das verstellbare Hop-Up, den "High Precision Innenlauf" und die hohe Mündungsgeschwindigkeit der Kugel, wird eine sehr konstante Flugbahn der Geschosse erreicht. Dank Lieferumfang mit Akku und Ladegerät werden für den Ersteinsatz nur noch 6mm BB Rundkugeln benötigt.
Spezifikationen
Kaliber | 6 mm BB |
Antrieb | elektrisch |
Visierung | verstellbar |
Maximale Energie | 0,5 Joule |
Gewicht | 1.900 g |
Magazinkapazität | 300 Schuß |
Länge | 768 - 850 mm |
Der Erwerb und Besitz von Softair Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist erlaubnisfrei ab 14 Jahren.
Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).