Die Heckler & Koch P30 mit Blow-Back- und Hop-Up-System.
Die originale HK P30 ist eine speziell für die Polizei konzipierte Selbstladepistole des deutschen Waffenherstellers Heckler & Koch und stellt eine Weiterentwicklung der P2000 dar. Sie wird von der deutschen Zollverwaltung verwendet. Nahezu zeitgleich, im Herbst 2006 bestellte die norwegische Polizei Pistolen der Variante P30L V1. Im Oktober 2008 entschied sich der Regierungsrat des schweizerischen Kantons Zürich für die Neuausstattung der Kantonspolizei mit dieser Pistole. Die deutsche Bundespolizei und die Justiz des Land Hessen entschieden sich im Jahr 2010 ebenfalls für die neue Dienstwaffe. International besitzen verschiedene Behörden aus Norwegen, Portugal und der Schweiz die P30.
Der Nachbau ist eine exakte Replika dieser Selbstladepistole mit einer Magazinkapazität von 16 Schuss im Kaliber 6 mm BB. Auf den ersten Blick und selbst bei der ersten Benutzung ist die Pistole nicht vom Original zu unterscheiden. Die P30 verfügt über ein Blow-Back-System, was das Schiessen sehr realistisch wirken lässt. Das integrierte Hop-Up-System erhöht die Schusspräzision erheblich. Als Antriebsmedium benötigt man für diese elektrische Pistole 4 Stück Micro AA Batterien, diese kommen in den Pistolenhandgriff, der ebenfalls das herausnehmbare Magazin aufnimmt.
Die Pistole schiesst Semiautomatik (Einzelschuss) kann jedoch mittels eines Schalters auf Vollautomatik (Dauerfeuer) umgestellt werden. Bei jedem Schuß repetiert der Schlitten, wie bei der scharfen Original-Pistole. Ein weiteres Highlight der P30 ist die an der Unterseite des Laufs vorhandene 22mm Picatinny Schiene, die ein Anbringen von Zielhilfen und taktischen Zubehörteilen ermöglicht. Die ergonomisch gestaltenen schwarzen Polymer-Griffstücke passen sich der farbgleichen Pistole sehr schön an.Spezifikationen Kaliber 6 mm BB Hop Up vorhanden (nicht einstellbar) Antrieb AEG Visierung Kimme & Korn nicht verstellbar Maximale Energie max. 0,5 Joule Magazinkapazität 16 Schuß Länge 180 mm
Der Erwerb und Besitz von Softair Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist erlaubnisfrei ab 14 Jahren.
Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).